BAUSTRAFRECHT
Bei Vorwürfen, die im Zusammenhang mit Gebäuden, Gebäudeplanung und Baudienstleistungen stehen, treffen Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht auf öffentliches sowie privates Baurecht. Mit den meist erheblichen Schäden gehen häufig erhebliche finanzielle Belastungen einher - seien es Schadensersatzforderungen, Regressforderungen von Versicherungen oder Reputations- und Ausfallschäden bei Durchsuchungen und Sicherstellungen.
Mit meiner anwaltlichen Spezialisierung im Strafrecht und Baurecht und der jahrelangen praktischen Erfahrung als Zimmermann verteidige ich Sie in den Bereichen
- Brandstiftung (§§ 306 - 306f StGB)
- Baugefährdung (§ 319 StGB)
- Betrug, Subventionsbetrug und Submissionsbetrug (§ 263 StGB)
- Taten gegen die Umwelt (§§ 324 - 330d StGB, §§ 69 - 73 BNatSchG, §§ 26 - 27d ChemG)
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt/ Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), u.a. bei Scheinselbstständigkeit oder Schwarzarbeit
- Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
- Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- Verstöße gegen Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
- Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Lohnsteuerhinterziehung (§ 370 AO)