BAUSTRAFRECHT

Bei Vorwürfen, die im Zusammenhang mit Gebäuden, Gebäudeplanung und Baudienstleistungen stehen, treffen Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht auf öffentliches sowie privates Baurecht. Mit den meist erheblichen Schäden gehen häufig erhebliche finanzielle Belastungen einher - seien es Schadensersatzforderungen, Regressforderungen von Versicherungen oder Reputations- und Ausfallschäden bei Durchsuchungen und Sicherstellungen.



Mit meiner anwaltlichen Spezialisierung im Strafrecht und Baurecht und der jahrelangen praktischen Erfahrung als Zimmermann verteidige ich Sie in den Bereichen


  • Brandstiftung (§§ 306 - 306f StGB)
  • Baugefährdung (§ 319 StGB)
  • Betrug, Subventionsbetrug und Submissionsbetrug (§ 263 StGB)
  • Taten gegen die Umwelt (§§ 324 - 330d StGB, §§ 69 - 73 BNatSchG, §§ 26 - 27d ChemG)
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt/ Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), u.a. bei Scheinselbstständigkeit oder Schwarzarbeit
  • Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
  • Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
  • Verstöße gegen Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
  • Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Lohnsteuerhinterziehung (§ 370 AO)