STRAFRECHT

Mit meiner Kanzlei stehe ich für kämpferische und kreative Verteidigung in jeder Lage des Verfahrens - im Ermittlungsverfahren bei Durchsuchungen, Festnahmen oder Sicherstellungen und vor Gericht im Hauptverfahren, Berufungsverfahren oder Revisionsverfahren.


Dabei zählt nicht alleine juristische Expertise. Ich stelle mich auf Ihre Situation ein und erarbeite gemeinsam mit Ihnen eine durchdachte Verteidigungsstrategie. Dabei ist immer das Ziel, den Einfluss eines Strafverfahrens auf Ihren Lebensweg so gering wie möglich zu halten.


Sowohl im Jugendstrafrecht als auch im Erwachsenenstrafrecht verteidige ich vor allem in den Bereichen:


  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und das Konsumcannabisgesetz (KCanG)
  • Taten gegen das Leben wie Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung (§§ 211 ff. StGB)
  • Raub und Erpressung (§§ 249 - 256 StGB)
  • Wohnungseinbruchdiebstahl, Diebstahl und Unterschlagung (§§ 242 - 248c StGB)
  • Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB)
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte
    (§§ 113 ff. StGB)
  • Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch (§§ 123 ff. StGB)
  • Betrug und Untreue (§§ 263 - 266b StGB)
  • Urkundenfälschung (§§ 267 - 282 StGB)
  • Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 - 262 StGB)
  • Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede (§§ 185 ff. StGB)